Sehr geehrte Damen und Herren!
Die nachstehenden allgemeinen Vermittlungsbedingungen sind Gegenstand des zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde genannt) als Kunden und mir, Alexandra Hachmann, (nachfolgend AH genannt) zustande gekommenen Vermittlungsvertrag.
Bitte lesen Sie diese daher sorgfältig durch.
1. Rechtsstellung des Kunden, des Vermieters und des Vermittlers, AH
1.1. AH erbringt als Leistung, die Vermittlung fremder Leistungen. Es werden Mietverträge mit den jeweiligen Eigentümern/Vermietern (nachfolgend Vermieter genannt) vermittelt. AH hat lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Vermieter.
1.2. Die Rechte und Pflichten von AH ergeben sich aus diesen allgemeinen Vermittlungsbedingungen, sowie etwaiger ergänzender vertraglicher Vereinbarungen. Im übrigen gelten die Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 i. V. m. § 611 BGB).
1.3. Die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vermieter ergeben sich aus dem abgeschlossenen Mietvertrag. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Mietvertrag gem. §§ 535 ff. BGB.
1.4. AH handelt im Namen und in Vollmacht des Vermieters.
1.5. AH erbringt am Ferienort keine Serviceleistungen. Die Übergabe des Schlüssels und die Einräumung der Nutzung des Objektes erfolgt durch den Vermieter.
2. Mietvertragsabschluss
2.1. Die Mitteilung des Kunden über das Interesse an einer Buchung kann an AH schriftlich mit dem Buchungsformular, telefonisch, per Email oder per Internet erfolgen.
2.2. Auf diese Mitteilung des Kunden hin erhält er von AH einen unterzeichneten Mietvertrag mit allen entsprechenden Buchungsdaten. AH bietet dem Kunden damit den Abschluss eines Mietvertrages im Namen und in Vollmacht des im Mietvertrag genannten Vermieters als dessen Vertreter verbindlich an.
2.3. Die Annahme und damit Abschluss des Mietvertrages kann durch den Kunden nur durch Vertragsunterzeichnung und Rücksendung eines Vertragsexemplars an AH innerhalb der im Vertrag genannten Frist erfolgen.
2.4. Änderungen, Streichungen oder Ergänzungen am Mietvertragstext und diesen allgemeinen Vermittlungsbedingungen werden nur dann zum Vertragsgegenstand, wenn AH diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2.5. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 7 Tage vor Belegungsbeginn), kommt der Mietvertrag bereits mit der telefonischen verbindlichen Buchungserklärung des Kunden zustande und der telefonischen, per Fax oder per Email übermittelten Buchungsbestätigung durch AH als Vertreter des Vermieters zustande.
3. Zahlung des Mietpreises
3.1. AH ist inkassoberechtigt.
3.2. Mit Abschluss des Mietvertrags und gegen vorherige Aushändigung des Sicherungsscheines gem § 651k BGB ist eine Anzahlung fällig. Diese beträgt - je nach Objekt - zwischen 15 und 30 % des Gesamtpreises. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen an AH zu entrichten und wird auf den Gesamtmietpreis angerechnet.
3.3. Die Restzahlung des Mietpreises erfolgt, soweit der Sicherungsschein übermittel wurde, entweder an AH als Vertreter des Vermieters oder unmittelbar an den Vermieter.
3.4. Soweit die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei AH nicht innerhalb der vertraglichen Fristen erfolgt, ist AH berechtigt, nach Mahnung im Namen und im Auftrag des Vermieters dessen Rücktritt vom Mietvertrag zu erklären. Dem Kunden werden Rücktrittsgebühren gem. Ziffer 4.2 berechnet.
3.5. Ohne vollständige Zahlung des vereinbarten Mietpreises hat der Kunde keinen Anspruch auf Bezug und Nutzung des Objektes.
3.6. Wird ein Sicherungsschein nicht ausgehändigt, so ist eine Anzahlung und/oder Restazhlung an AH nicht zu leisten, sondern der gesamte Mietpreis vor Ort an den Vermieter zu zahlen.
4. Rücktritt vom Mietvertrag durch den Kunden/Umbuchung
4.1. Der Kunde hat ein vertragliches Rücktrittsrecht vom Mietvertrag zwischen dem Kunden und dem Vermieter. Das Rücktrittsrecht muss schriftlich geltend gemacht werden und ist an AH zu richten.
4.2. Der Vermieter kann durch AH im Falle des Rücktritts vom Mietvertrag durch den Kunden folgende Rücktrittskosten erheben:
a) bei einem Rücktritt bis zum 56. Tag oder früher zahlt der Mieter vor Belegungstermin 30 % des Gesamtpreises.
b) Bei einem Rücktritt vom 55. bis zum 31. Tag vor Belegungsbeginn 50 % des Gesamtpreises.
c) Bei einem Rücktritt ab dem 30. Tag vor Belegungsbeginn 100 % des Gesamtpreises.
Die Rücktrittskosten sind pauschaliert ; hierbei sind ggf. ersparte Aufwendungen sowie die mögliche anderweitige Belegung des Mietobjektes berücksichtigt.
4.3. Im Falle des Rücktritts vom Mietvertrag ist der Kunde berechtigt einen oder mehrere Ersatzteilnehmer zu stellen, welche mit allen Rechten und Pflichten in den zwischen dem Kunden und dem Vermieter abgeschlossenen Mietvertrag eintreten. AH kann im Namen und in Vollmacht des Vermieters dem oder den Ersatzteilnehmer(n) widersprechen, wenn hierzu besondere Gründe bestehen. Im Falle des wirksamen Eintritts des oder der Ersatzteilnehmer in den abgeschlossenen Mietvertrag entfallen die unter Ziffer 4.2 genannten Rücktrittsgebühren.
4.4. Macht der Kunde nach Abschluss des Mietvertrages einen Änderungswunsch hinsichtlich des Reisetermins und/oder des Mietobjektes geltend (Umbuchung), wird ein Umbuchungsentgelt von 30,-- € erhoben. Voraussetzung hierzu ist, dass die Umbuchung innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der angebotenen Belegungstermine liegt, spätestens bis 90 Tage vor Reisebeginn geltend gemacht wird und der Umbuchungswunsch durchführbar ist.
4.5. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
5. Rücktritt vom Mietvertrag durch den Eigentümer
5.1. Der Vermieter oder AH als dessen Vertreter können den Mietvertrag auch nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunden und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Mietvertrages trotz Abmahnung stören oder sich vertragswidrig verhalten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Mietobjekt und/oder das Inventar vorsätzlich und/oder grob fahrlässig beschädigt wird. Wird der Mietvertrag durch den Vermieter oder AH als dessen Vertreter gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den gesamten vereinbarten Mietpreis unter Anrechnung ersparter Aufwendungen, sowie der Vorteile aus einer anderweitigen Belegung des Objektes.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen durch den Kunden
6.1. Soweit der Kunde die vertraglichen Leistungen, z. B. wegen verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt, besteht kein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung/Teilrückerstattung des vereinbarten Mietpreises. Der Vermieter verpflichtet sich jedoch die Vorteile aus einer anderweitigen Belegung des Objektes an den Kunden anteilig zurückzuzahlen.
7. Zahlung einer Kaution
7.1. Soweit im Mietvertrag vereinbart, ist eine Kaution zu entrichten. Die Kaution ist in bar oder durch Kreditkartenbelastung an den Vermieter zu leisten.
7.2. AH hat hinsichtlich der Kaution keinerlei Rechte oder Pflichten gegenüber dem Kunden.
7.3. Die Kaution wird nach vertragsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes durch den Vermieter an den Kunden zurückerstattet.
8 Einreisebestimmungen
8.1 AH erteilt Auskünfte nach allgemein zugänglichen Unterlagen und den AH erteilten Auskünften der Eigentümer. AH geht davon aus, dass der Kunde deutscher Staatsbürger ist. Für Reisen nach Italien genügt ein gültiger Personalausweis.
9 Anreise zum Mietobjekt
9.1 Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Objektübernahme bei verspäteter Ankunft besteht nicht.
9.2 Eine etwaige Verspätung hat der Kunde dem Vermieter – nicht AH anzuzeigen.
9.3 Etwaige Übernachtungskosten des Kunden aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.
9.4 Der Vermieter bittet darum, das Mietobjekt am letzten Tag des Mietzeitraumes bis spätestens 10.00 Uhr zu verlassen.
10 Obliegenheiten des Kunden gegenüber AH
10.1 Mängel an der Vermittlungsleistung von AH sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Durch AH erfolgt sodann eine Nachbesserung. Unterbleibt die Anzeige des Kunden schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz.
10.2 Schäden am Mietobjekt und/oder seiner Einrichtungen sind beim Bezug oder einem späteren Feststellungszeitpunkt unverzüglich dem Vermieter und AH anzuzeigen.
11 Obliegenheiten des Kunden gegenüber dem Vermieter
11.1 Durch den Kunden sind auftretende Mängel am Mietobjekt dem Vermieter bzw. dessen Verwalter vor Ort anzuzeigen und Abhilfe ist zu verlangen.
11.2 Das Mietobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung durch den Kunden ist der Vermieter berechtigt eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen, oder die überzähligen Personen des Objektes zu verweisen.
11.3 Der Kunde ist verpflichtet das Objekt pfleglich zu behandeln und dem Vermieter alle durch ihn während der Belegungszeit festgestellten Schäden und Mängel unverzüglich anzuzeigen.
11.4 Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt spätestens am Abreisetag aufgeräumt, sauber und ordentlich dem Vermieter oder dessen Verwalter vor Ort zu übergeben.
11.5 Der Kunde verpflichtet sich, bei auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um die Störung zu beseitigen und ggf. entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten.
11.6 Haustiere des Kunden dürfen nur dann mitgebracht werden, wenn dies in der Beschreibung des Objektes vorgesehen ist und in der Buchungsbestätigung und im Mietvertrag entsprechend vereinbart wurde.
12 Haftung
12.1 AH erbringt die Vermittlungsleistung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
12.2 Die vertragliche Haftung von AH aus dem Vermittlungsvertrag ist für alle Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt. Dies setzt voraus, dass der Schaden des Kunden durch AH weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig verursacht wurde oder AH aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gem. § 278 BGB verantwortlich ist.
13 Sonstige Vereinbarungen
13.1 Alle Ansprüche des Kunden gegenüber HH aus dem abgeschlossenen Vermittlungsvertrag hat der Kunde innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten letzten Aufenthaltstag im Mietobjekt gegenüber AH schriftlich geltend zu machen.
13.2 Gerichtsstand für den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und AH ist Kleve.
13.3 Gerichtsstand für den Mietvertrag zwischen dem Kunden und dem Vermieter ist der Ort des Vermietungsobjektes
ZUSATZINFORMATIONEN
Lieber Feriengast,
es ist mein Bestreben, dass Ihr Urlaub so angenehm wie möglich verläuft. Aus diesem Grunde bitten wir Sie die nachfolgenden Hinweise und Informationen aufmerksam durchzulesen. Diese Zusatzinformationen erläutern und ergänzen einzelne Punkte der Objektbeschreibungen auf meiner Internetseite.
An-/Abreise
Mit der Bestätigung über den Erhalt der Anzahlung, erhalten Sie von mir eine genaue Wegeschreibung mit Adresse und Telefonnummer der entsprechenden Anlage. Am Tag der Anreise steht Ihre Unterkunft in der Regel ab 16.00 Uhr für Sie bereit. Die Abreise sollte bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen.
Mietdauer
In der Regel werden die Ferienobjekte von Samstag bis Samstag vermietet. In der Vor- und Nebensaison ist auf Anfrage die Buchung auch tageweise (mind. 3 Tage) möglich.
Personenzahl
z. B. 4 + 2. Die erste Ziffer (4) sagt aus, wie viele Schlafplätze in Schlafzimmern vorhanden sind. Die zweite Ziffer (2) gibt an, wie viele zusätzliche Schlafplätze auf Schlafsofas oder Zustellbetten (meistens im Wohnraum) zur Verfügung stehen.
Badezimmer-/Bettwäsche
Bettwäsche und Handtücher stehen in fast allen Häusern zur Verfügung. Den Wäschewechsel können Sie aus den Informationen des jeweiligen Objektes entnehmen. Handtücher für den Pool müssen selbst mitgebracht werden, es sei denn, dass es in der Objektbeschreibung anders vermerkt ist.
Heizung
Die Heizkosten sind gemäß den Angaben der einzelnen Objekte, entweder im Mietpreis enthalten oder sind vor Ort mit dem Vermieter direkt abzurechnen. Die Heizperiode ist in Italien rechtlich festgelegt (etwa von Mitte Oktober bis Mitte April), die Heizdauer beträgt maximal 12 Stunden pro Tag mit max. 20 Grad Celsius.
Es sei hier erwähnt, dass die Heizkosten in Italien um ein Vielfaches höher sind als in Deutschland. Es ist dem Kunden daher unbedingt anzuraten, den Heizkostenkonsum auf das Notwendige zu beschränken.
Strom- und Wasserversorgung
Bitte beachten Sie, dass es in südlichen Ländern häufiger zu Strom- und Wasserausfällen kommen kann (z. B. durch Gewitter). Die Stromspannung beträgt 220 V. Adapter für Steckdosen sind an manchen Orten notwendig.
Swimmingpool
In der Regel sind die Pools von Ende Mai bis Mitte September geöffnet und meistens nicht beheizt. Der Betrieb ist in hohem Maße wetterabhängig und kann zeitlich variieren. Reinigung und Wartung können zeitweise dazu führen, dass ein Pool ggf. vorübergehend nicht genutzt werden kann.
Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nur erlaubt, wenn dies in der jeweiligen Objektbeschreibung vorgesehen ist und im Mietvertrag entsprechend vermerkt ist.
Kaution
Bei Schlüsselübergabe muss die in der Preisliste des jeweiligen Objektes angegebene Kaution an den Vermieter oder dessen Vertreter geleistet werden.
Entfernungen
Die angegebenen Entfernungen sind als ungefähre Angaben zu verstehen und können abweichen.
Reiserücktrittversicherung
Ich empfehle dringend den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung.
Bearbeitungsgebühr
Bei Buchungen von Kunden außerhalb Deutschlands erhebe ich eine Bearbeitungsgebühr von €10,-- pro Buchung.
Sonstiges
Aus Platzgründen können nicht alle Wohnungen eines Feriengutes im Katalog und auf unserer Internetseite abgebildet werden. Die abgebildeten Appartements sind Wohnungsbeispiele des jeweiligen Objektes und entsprechen nicht immer der nebenstehenden Appartementbeschreibung.
Die Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Januar 2005.
Alle Ferienobjekte vermitteln wir im Namen der jeweiligen Besitzer/Vermieter. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Allgemeinen Vermittlungsbedingen.